Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,98247
SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05 ER (https://dejure.org/2005,98247)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 01.09.2005 - S 44 SO 117/05 ER (https://dejure.org/2005,98247)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 01. September 2005 - S 44 SO 117/05 ER (https://dejure.org/2005,98247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,98247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2005 - L 8 AS 207/05
    Auszug aus SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05
    In Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung geht das Gericht daher davon aus, dass Rechts-grundlage für die darlehensweise Übernahme von Energiekostennachforderungen, die durch fehlende Abschlagszahlungen entstanden sind, § 34 SGB XII ist (LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 15.08.2005, L 8 AS 207/05 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.06.2005, L 12 B 15/05 ER; LSG Hamburg vom 19.07.2005, L 4 B 209/05 ER; SG Aa-chen, Beschl. v. 14.06.2005, S 20 SO 53/05 ER; SG Konstanz, Beschl. v. 04.08.2005, S 9 AS 1793/05 ER).

    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass eine vergleichbare Notlage in der Re-gel dann gegeben ist, wenn die Belieferung eines Haushalts mit Energie - elektrischer Energie oder Energie für Beheizung - in Frage gestellt wird, also eine Sperre der Strom- oder Heizungsversorgung wegen vorhandener Schulden oder anderer offener Zahlungs-verpflichtungen gegenüber einem Energieversorgungsunternehmen droht oder bereits eingetreten ist (Streichsbier in Grube/Warendorf, SGB XII, 2005, § 34, Rn. 6 m. w. N.; LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 15.08.2005, L 8 AS 207/05 ER).

  • SG Schleswig, 10.02.2005 - S 7 AS 17/05
    Auszug aus SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05
    Schließlich verweist er im Hinblick auf die Zuständigkeitsfrage auf einen Be-schluss des Sozialgerichts Schleswig vom 10.02.2005 (S 7 AS 17/05 ER), demzufolge die Übernahme von Stromnachforderungen nach § 23 SGB II zu erfolgen habe.

    Soweit sich der Antrags-gegner in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Sozialgerichts Schleswig vom 10.02.2005, Az. S 7 AS 17/05 ER beruft, verkennt er, dass auch nach der in dieser Entscheidung zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Forderungen, die aufgrund fehlender Abschlagszahlungen entstehen, als Schulden anzusehen wären.

  • SG Hamburg, 14.07.2005 - S 53 SO 347/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Abgrenzung zwischen Bedarf und Schulden bei der

    Auszug aus SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05
    Das Sozialgericht K. hat in seiner Argumentation auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, die besagt, dass eine Nachforderung aufgrund einer Jahresabschlussrechnung gegenwärtiger Bedarf sei, da sich erst aus den Daten am Ende der vereinbarten Heizungsperiode der tatsächliche Bedarf ergebe (BVerwG, Urt. Vom 4.02.1988, 5 C 26/87; so auch SG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2005, S 53 SO 347/05 ER).

    Anders zu bewerten wäre jedoch der Fall, in dem die Nachforderung auf der Nicht-zahlung fälliger Abschlagszahlungen beruht, da es sich dann um in der Vergangenheit liegende Bedarfe handeln dürfte, die nicht erst mit der Rechnungsstellung am Ende des Abrechnungszeitraums fällig sind (vgl. dazu SG Hamburg, Beschl v. 14.07.2005, S 53 SO 347/05 ER m.w.N.n.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05
    Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung von Rechten droht, die durch die Ent-scheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2005, 1 BvR 569/05 m. w. N.).
  • SG Aachen, 14.06.2005 - S 20 SO 53/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05
    In Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung geht das Gericht daher davon aus, dass Rechts-grundlage für die darlehensweise Übernahme von Energiekostennachforderungen, die durch fehlende Abschlagszahlungen entstanden sind, § 34 SGB XII ist (LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 15.08.2005, L 8 AS 207/05 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.06.2005, L 12 B 15/05 ER; LSG Hamburg vom 19.07.2005, L 4 B 209/05 ER; SG Aa-chen, Beschl. v. 14.06.2005, S 20 SO 53/05 ER; SG Konstanz, Beschl. v. 04.08.2005, S 9 AS 1793/05 ER).
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 26.87

    Sozialhilfe - Heizkosten - Nachzahlungsforderung - Örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05
    Das Sozialgericht K. hat in seiner Argumentation auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, die besagt, dass eine Nachforderung aufgrund einer Jahresabschlussrechnung gegenwärtiger Bedarf sei, da sich erst aus den Daten am Ende der vereinbarten Heizungsperiode der tatsächliche Bedarf ergebe (BVerwG, Urt. Vom 4.02.1988, 5 C 26/87; so auch SG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2005, S 53 SO 347/05 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2005 - L 12 B 15/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05
    In Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung geht das Gericht daher davon aus, dass Rechts-grundlage für die darlehensweise Übernahme von Energiekostennachforderungen, die durch fehlende Abschlagszahlungen entstanden sind, § 34 SGB XII ist (LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 15.08.2005, L 8 AS 207/05 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.06.2005, L 12 B 15/05 ER; LSG Hamburg vom 19.07.2005, L 4 B 209/05 ER; SG Aa-chen, Beschl. v. 14.06.2005, S 20 SO 53/05 ER; SG Konstanz, Beschl. v. 04.08.2005, S 9 AS 1793/05 ER).
  • LSG Hamburg, 19.07.2005 - L 4 B 209/05

    Einstweiliges Rechtsschutzbegehren im Zusammenhang mit dem Einstehen im

    Auszug aus SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05
    In Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung geht das Gericht daher davon aus, dass Rechts-grundlage für die darlehensweise Übernahme von Energiekostennachforderungen, die durch fehlende Abschlagszahlungen entstanden sind, § 34 SGB XII ist (LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 15.08.2005, L 8 AS 207/05 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.06.2005, L 12 B 15/05 ER; LSG Hamburg vom 19.07.2005, L 4 B 209/05 ER; SG Aa-chen, Beschl. v. 14.06.2005, S 20 SO 53/05 ER; SG Konstanz, Beschl. v. 04.08.2005, S 9 AS 1793/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
    Auszug aus SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05
    Eine aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes ge-botene Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Anordnungsverfahren ist jedoch nur zulässig, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung un-zumutbare Nachteile drohen und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognosti-ziert werden können (Nds. LSG, Beschl. v. 08.09.2004, L 7 AL 103/04 ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht